e-Rezept

Elektronische Ausstellung von Rezepten

Allgemeines

Durch das e-Rezept wurde das Papierrezept abgelöst. Die Einlösung eines solchen Rezepts erfolgt entweder über e-Card, e-Rezept Code oder der e-Rezept ID. Kassenrezepte, Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutionstherapie) und Privatrezepte können als e-Rezepte ausgestellt werden. Auch WahlärztInnen können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen. Substitutionsmittelverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgift-Vignette angebracht wird.  

  • e-Card System und Rezepturrechtsvertrag sind Voraussetzung
  • das e-Rezept wird i.d.R. über ein Modul in der Arzt-Software erstellt
  • über die e‑card Web-Oberfläche können e‑Rezepte erstellt oder Blankoformulare zur Ausstellung von Kassenrezepten heruntergeladen werden
  • automatischer Eintrag in die e-Medikation (sofern kein Opt-out bei ELGA und Kontaktbestätigung durch Konsultation) über Software möglich
  • bei Suchtgiftrezepten wurde die Vignette durch ein digitales Kennzeichen ersetzt (nicht bei Substiutionstherapie)
  • von allen VertragsärztInnen sowie WahlärztInnen mit Rezepturrecht und e‑card Ausstattung verpflichtend zu verwenden
  • ein Ausdruck des e-Rezepts erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der PatientInnen

Seit November 2023 können Privatrezepte als e-Rezept ausgestellt werden (i.d.R. über ein kostenpflichtiges Update bzw. Modul des Software-Herstellers). Auch die e‑card Web-Oberfläche kann zur Ausstellung von Privatrezepten als e‑Rezept genutzt werden. Voraussetzung ist ein aufrechter Sozialversicherungsanspruch, der sich auch mit den Rezepturrechtsverträgen des Arztes/der Ärztin deckt. Es kann also nur für jene PatientInnen ein Privatrezept als e-Rezept ausgestellt werden, für die auch ein Kassenrezept möglich wäre. Privatrezepte dürfen aber niemals auf e‑Rezept Blankoformularen ausgestellt werden!

Unterschied e-Rezept & e-Medikation

Die e-Medikation ist eine Anwendung der ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und wird von der ELGA GmbH entwickelt. Mit der e-Medikation wird versucht eine Übersicht über veordnete Heilmittel zu schaffen und Mehrfachverschreibungen und Wechselwirkungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Das e-Rezept ist eine Anwendung des e-Card Systems und wird von der Sozialversicherung entwickelt. Es ist die digitale Ablöse des Papierrezepts und soll zu einer Vereinfachung von Prozessen führen.

  • e-Medikation ist auf med. Daten fokussiert, e-Rezept auf administrative Daten
  • vom e-Rezept ist keine Abmeldung möglich (opt-out bei ELGA bzw. e-Medikaiton möglich)
  • Zugriff auf e-Medikation nur mit aufrechter Kontaktbestätigung (i.d.R. 90 Tage) durch e-Card Konsultation
  • e-Rezept kann auch ohne e-Card Konsultation ausgestellt werden, PatientInnen müssen nicht anwesend sein
  • e-Medikation bisher für WahlärztInnen nicht verpflichtend (Änderung ab 01.01.2026; Ausnahmen möglich)

SVC & Nützliche Links

Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC) ist der Betreiber des e-Card Systems und damit auch verantwortlich für das e-Rezept. Sie selbst steht im Eigentum des Dachverband der Sozialversicherungsträger (alleiniger Gesellschafter der SVC).

Unter chipkarte.at betreibt die SVC ein umfassendes Portal mit vielen Informationen. Nachfolgend finden Sie eine Sammlung nützlicher Links:

Support

Bei Fragen zum e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht die e-Card Serviceline zur Verfügung.

Bei Fragen zu Ihrer Arzt-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.