Förderung Psychiatrie

Lehrpraxis Förderung Psychiatrie ab 2025

Analog zu den Kinderfachärzt*innen ist es erfreulicherweise gelungen, ab 2025 eine geförderte Lehrpraxis bei niedergelassenen Vertragsfachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin im Bundesland Salzburg mit dem Land Salzburg und der Sozialversicherung zu vereinbaren.

Von 1.1.2025 - 31.12.2027 werden im Bundesland Salzburg 12 Ausbildungsturnusse (4 im Jahr) gefördert.

Insgesamt werden 9 Monate Lehrpraxis in der Sonderfachschwerpunktausbildung (= 1 Modul) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin vom Land Salzburg und der Sozialversicherung gefördert. Der Assistenzarzt/ärztin in Ausbildung bleibt in dem Modell beim Ausbildungsstätten-Träger (ausbildende Krankenanstalt SALK bzw. KSK) angestellt und wird für die Dauer der Lehrpraxis der Lehrpraxis/Lehrgruppenpraxis für die Dauer von 30 Wochenstunden (= Vollzeit-Ausbildung in der LP) dienstzugeteilt. Es muss daher keine gesonderte Anstellung des Lehrpraktikanten/in erfolgen. Die ausbildende und dienstzuweisende Krankenanstalt schließt dann mit dem Lehr(gruppen)praxis-Inhaber*in eine Zuweisungsvereinbarung. Förderwürdig sind nur Ausbildungsärzt*innen der beiden in Frage kommenden Salzburger Krankenanstalten (CDK/SALK bzw. KSK). Die Ausbildungsärzt*innen müssen die Sonderfach-Grundausbildung bereits abgeschlossen haben.

Zur Planung und Abwicklung einer konkreten Lehrpraxis ist daher eine rechtzeitige Absprache zwischen der Ausbildungsärztin/Arzt, der ausbildenden Krankenanstalt (SALK bzw. KSK) und dem/der Lehr(gruppen)praxis-Inhaber*in erforderlich.

Den Förderantrag stellt dann die dienstzuweisende Krankenanstalt.

Von den Fördergebern erfolgt die Gehaltskosten-Erstattung an die Krankenanstalt, die  Lehrpraxis/Lehrgruppenpraxis übernimmt 20% der Gehaltskosten auf Basis von 30 Wochenstunden. Für 9 Monate werden dies für die Lehrpraxis zwischen € 12.000-13.000 sein (Schätzung auf Basis Gehälter 2024 - abhängig auch von der individuellen Einstufung der Ausbildungsärzt*in). Für 2025 ist, abhängig vom Gehaltsabschluss, eine Steigerung zu erwarten. Der Gehaltskostenanteil ist nach Abschluss der LP an das Land Salzburg nach Vorschreibung zu überweisen.

Die Lehrpraxis-Ausbildung ist im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung grundsätzlich in folgenden Modulen möglich: Modul 1 - Abhängigkeit/Sucht; Modul 3 - Gerontopsychiatrie; Modul 4 - Psychosomatische Medizin/Fachspezifische Schmerztherapie; Modul 5 - Psychiatrische Rehabilitation.

Gefördert werden können nur ausbildungsberechtigte Lehrpraxen. Dazu im Folgenden:

WICHTIGE INFORMATION zur Bewilligung von LEHRPRAXEN

Ausbildende Lehrpraxen müssen - unabhängig von einer Förderung – beantragt und bewilligt werden. Für das Verfahren und die Bewilligung ist seit 1.1.2023 das Land Salzburg zuständig. Wir haben im Wesentlichen keinen Einfluss mehr auf das Verfahren. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren bis zur Bescheid-Ausstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher nach Absolvierung der Lehrpraxisleiter-Ausbildung rechtzeitig den Antrag.

a. Ausbildungsinhalte / Module gemäß Ausbildungsordnung:
www.aerztekammer.at/ausbildung-fachaerzte#anlage27

b. Alle Informationen, die Sie für den Antrag benötigen, finden Sie hier:
www.aeksbg.at/aus-fortbildung/ausbildung/lehrpraxis/bewilligung-lehrpraxis

c. Webseite Land Salzburg für den Online-Antrag:
www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/gesundheitsrecht-und-gesundheitsplanung/aerzteausbildung

d. Vor der Antragstellung ist eine Lehrpraxisleiter-Ausbildung zu absolvieren, die Informationen dafür:

Für Rückfragen zum Fördermodell und zur Beantragung der Lehrpraxis steht Ihnen in der Ärztekammer Salzburg Herr Dr. Barth unter Tel. 0662/871327-0 oder per Email barth[at]aeksbg.at zur Verfügung.