Primärversorgungseinheit (PVE)
Allgemeine Voraussetzungen:
- Kernteam bestehend aus mind. 2 Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde + mind. 1 Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege + erforderliche Ordinationsassistenz
- Erweitertes Team bestehend aus mind. 2 Berufsgruppen der Gesundheits- und Sozialberufe, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Diätologie, Hebammen, Klinische Psychologie, Mobile Dienste, oder Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Erweiterte Anforderungen/Öffnungszeiten gem. § 4 PrimVG
- Erweitertes Leistungsspektrum gem. § 5 PrimVG
- Abbildung im Regionalen Strukturplan Gesundheit bzw. Stellenplan
- Optional: „Initiativbewerbung“ durch mindestens zwei Einzelvertragsärzte oder eine Vertragsgruppenpraxis unter Vorlage eines Kurz-Versorgungskonzepts (siehe Antragsformular)
- Ausschreibung einer PVE (auf der Homepage der ÄKS und ÖGK)
- Bewerbung an die ÄKS unter Vorlage eines Versorgungskonzepts (Muster)
- Vorprüfung durch ÄKS und Übermittlung zur Beurteilung an ÖGK
- Punktereihung der Bewerber anhand des Bewertungsschemas (laut Anlage 1)
- Invertragnahme im Einvernehmen zwischen Kasse und ÄKS
- Primärversorgungszentrum
Zusammenarbeit an einem Standort als Gruppenpraxis
- Primärversorgungsnetzwerk
Verbindung von mehreren Standorten (Einzelordinationen und/oder Gruppenpraxen) über eine Trägerorganisation (z.B. Verein oder GmbH)
- Vorvertragliche Zusage der ÖGK inkl. Anzeige an Landeshauptmann
- Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch
- Eintragung der Gesellschaft in die Ärzteliste
- Kontaktunabhängige Grundpauschale je VZÄ pro Quartal:
Stand 2024 € 18.684 + Zuzahlung aus dem Struktur- und Innovationstopf von € 7.000 - Kontaktabhängige Fallpauschale pro Patient und Quartal:
Stand 2024 € 36,85
Fallpauschale inkludiert die Positionen 001, 050, 055, 059, 080, 081 - Einzelleistungen gem. Honorartarif:
außer in Fallpauschale einberechnete Positionen
- Kooperation mit bereits vorhandenen Leistungserbringern der bestehenden Sachleistungssysteme und Abrechnung durch diese
- Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit und Abrechnung von Einzelleistungen durch die PVE
- Bereitstellung durch die PVE und Ersatz der Personalkosten (orientiert am Gehaltsschema der Landesbediensteten)
- Förderung im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026:
- (Anschub-)Finanzierung aus Mitteln des Salzburger Gesundheitsfonds
Viele weitere hilfreiche Informationen/Unterlagen finden Sie auf der Plattform Primärversorgung.