Primärversorgungseinheit (PVE)

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Kernteam bestehend aus mind. 2 Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde + mind. 1 Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege + erforderliche Ordinationsassistenz
  • Erweitertes Team bestehend aus mind. 2 Berufsgruppen der Gesundheits- und Sozialberufe, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Diätologie, Hebammen, Klinische Psychologie, Mobile Dienste, oder Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Erweiterte Anforderungen/Öffnungszeiten gem. § 4 PrimVG
  • Erweitertes Leistungsspektrum gem. § 5 PrimVG
  • Abbildung im Regionalen Strukturplan Gesundheit bzw. Stellenplan
  • Optional: „Initiativbewerbung“ durch mindestens zwei Einzelvertragsärzte oder eine Vertragsgruppenpraxis unter Vorlage eines Kurz-Versorgungskonzepts (siehe Antragsformular)
  • Ausschreibung einer PVE (auf der Homepage der ÄKS und ÖGK)
  • Bewerbung an die ÄKS unter Vorlage eines Versorgungskonzepts (Muster)
  • Vorprüfung durch ÄKS und Übermittlung zur Beurteilung an ÖGK
  • Punktereihung der Bewerber anhand des Bewertungsschemas (laut Anlage 1)
  • Invertragnahme im Einvernehmen zwischen Kasse und ÄKS
  • Primärversorgungszentrum
    Zusammenarbeit an einem Standort als Gruppenpraxis
  • Primärversorgungsnetzwerk
    Verbindung von mehreren Standorten (Einzelordinationen und/oder Gruppenpraxen) über eine Trägerorganisation (z.B. Verein oder GmbH)
  • Vorvertragliche Zusage der ÖGK inkl. Anzeige an Landeshauptmann
  • Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch
  • Eintragung der Gesellschaft in die Ärzteliste
  • Kontaktunabhängige Grundpauschale je VZÄ pro Quartal:
    Stand 2024 € 18.684 + Zuzahlung aus dem Struktur- und Innovationstopf von € 7.000
  • Kontaktabhängige Fallpauschale pro Patient und Quartal:
    Stand 2024 € 36,85
    Fallpauschale inkludiert die Positionen 001, 050, 055, 059, 080, 081
  • Einzelleistungen gem. Honorartarif:
    außer in Fallpauschale einberechnete Positionen
  • Kooperation mit bereits vorhandenen Leistungserbringern der bestehenden Sachleistungssysteme und Abrechnung durch diese
  • Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit und Abrechnung von Einzelleistungen durch die PVE
  • Bereitstellung durch die PVE und Ersatz der Personalkosten (orientiert am Gehaltsschema der Landesbediensteten)
  • Förderung im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026:
  • (Anschub-)Finanzierung aus Mitteln des Salzburger Gesundheitsfonds

Viele weitere hilfreiche Informationen/Unterlagen finden Sie auf der Plattform Primärversorgung.