Seit 01.01.2022 ist in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der assistierte Suizid für Personen, welche an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leiden, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
(Hinweis: Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer auf sämtliche Geschlechtsformen)
Wichtig:
Nicht jeder Arzt muss über sämtliche Inhalte aufklären. Eine Aufteilung der vorgesehenen Punkte anhand der jeweiligen Spezialisierung ist durchaus möglich und sinnvoll.