Auf dieser Seite finden Sie erste und laufend aktualisierte Informationen zur Einführung und Umsetzung des Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin im Ärztegesetz.
Die neue Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin kann frühestens ab 1.6.2026 begonnen werden. Ab 1.1.2025 kann die neue Facharztbezeichnung für alle bestehenden Allgemeinmediziner*innen beantragt werden.
Nähere Informationen Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin entnehmen Sie bitte den FAQ zur Ärzte-Ausbildungsordnung ab Frage 15.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Barth (barth[at]aeksbg.at / 0662/871327-116)
und Frau Mag. Straif (straif[at]aeksbg.at / 0662/871327-146) zur Verfügung.