Auf dieser Seite finden Sie erste und laufend aktualisierte Informationen zur Einführung und Umsetzung des Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin im Ärztegesetz.
Die neue Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin kann frühestens ab 1.6.2026 begonnen werden. Bis zum 1.6.2026 erfolgen noch nähere Konkretisierungen der Ausbildungsinhalte.
Ab 1.1.2025 kann die neue Facharztbezeichnung für alle bestehenden Allgemeinmediziner*innen beantragt werden.
Zur ersten Orientierung empfehlen wir die Durchsicht der folgenden FAQ. Hier finden Sie die FAQs der ÖÄK zum Erwerb der Bezeichnung Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ab dem 01.01.2025
Für Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Barth (barth[at]aeksbg.at / 0662/871327-116)
und Frau Mag. Straif (straif[at]aeksbg.at / 0662/871327-146) zur Verfügung.