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Förderung Pädiatrie / KJHK

Förderung Lehrpraxis Kinder- und Jugendheilkunde

Update Juli 2024:

Aufgrund der erfolgreichen Praxis konnte mit dem Land Salzburg und der ÖGK (Sozialversicherung) eine Verlängerung des Fördermodells vereinbart werden.

Im Zeitraum von 1.10.2024 bis 31.12.2027 werden insgesamt weitere 13 Ausbildungsturnusse (1x weiterer 2024 und folgend 4 im Jahr) gefördert. Das Fördermodell bleibt gleich.
Siehe zu den Details das Infoblatt unten zum Download.

Seit Jahren können wir nachweisen, dass die Lehrpraxis – also die Absolvierung eines Teils der Ausbildung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Gruppenpraxen – nicht nur die Ausbildung bereichert, sondern auch den Nachwuchs im extramuralen Bereich stärkt (siehe Vorzeigeprojekt SIA, Umsetzung der Allgemeinmedizin-Lehrpraxis nach der neuen Ausbildungsordnung). In der Allgemeinmedizin hat sich das nicht nur bewährt, sondern ist inzwischen bereits Standard.

Von Beginn an war klar, dass auch im fachärztlichen Bereich eine Lehrpraxis Sinn macht, ein flächendeckendes Fördermodell aber schwierig sein wird. Erstmals konnte jetzt nach jahrelangen Bestrebungen unserer Fachgruppe und der Kurie niedergelassene Ärzte erstmals eine Fördervereinbarung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK und den anderen Kassen) und dem Land Salzburg vertraglich vereinbart werden.

Förderung durch Sozialversicherung und Land Salzburg

Ausbildungsärztinnen und -ärzte, die die Facharztausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren (nach ÄAO 2006 u. ÄAO 2015), können einen Teil ihrer fachärztlichen Ausbildung insgesamt bis zur Höchstdauer von 9 Monaten bei einem Lehrpraxisinhaber für Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren. Im Rahmen der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) ist dies in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (Modulsystem) möglich.

Die Förderung läuft im Rahmen eines 3-jährigen Pilotprojektes und wird zu 30 % von der Sozialversicherung getragen, zu 30 % vom Land Salzburg, zu 20 % aus dem ÖGK-Struktur- und Innovationstopf und schließlich zu 20 % vom niedergelassenen Lehr(Gruppen)praxisinhaber. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.


Der Lehr(Gruppen)praxisinhaber muss über eine aufrechte Ausbildungsberechtigung nach ÄAO 2006 beziehungsweise 2015 verfügen (Bewilligungsbescheid ÖÄK).

Der erste Ausbildungsarzt hat mit April 2022 seine Lehrpraxis bei einem niedergelassenen Kollegen im Bundesland Salzburg begonnen. Der Ausbildungsarzt muss im Zuge dieser Förderung auch seine Bereitschaft bekunden, künftig im niedergelassenen Bereich tätig werden zu wollen (als Kassenarzt oder Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis oder in einem der bekannten Kooperationsmodelle wie Jobsharing, usw.).

Die administrativen Voraussetzungen für den Start des Modells hat die Ärztekammer Salzburg mit der Gesundheitsabteilung des Landes und der ÖGK festgelegt. Antragsberechtigt für ihre jeweiligen Ausbildungsassistentinnen und Ausbildungsassistenten sind die Ausbildungsstätten-Träger (Kardinal Schwarzenberg Klinikum und Landeskliniken Salzburg – SALK). Gegenstand des Antrages sind neben den Gehaltsregelungen die Ausbildungsnachweise über die bisherig absolvierten Ausbildung und ein Zuweisungsvertrag über die Dienstzuweisung des Ausbildungsarztes an den Lehr(Gruppen)praxisinhaber.

Modell Dienstzuweisung

Von der Abwicklung her orientiert sich das Fördermodell „Lehrpraxis Pädiatrie“ am bewährten Fördermodell Allgemeinmedizin. Das heißt, dass kein eigenes Dienstverhältnis mit dem Praxisinhaber notwendig ist, sondern die Ausbildungsstätten-Träger den Ausbildungsarzt/die Ausbildungsärztin dem Praxisinhaber für die Dauer der Lehrpraxis zuteilen (Zuweisungsvereinbarung). Das erspart weitere Mühen und Kosten. Nach Absolvierung der Lehrpraxis erhält der Lehr(Gruppen)praxisinhaber von der Abwicklungsstelle des Landes Salzburg eine Rechnung über seinen 20 %igen Anteil an den Gehaltskosten (Anteile für 30 Wochenstunden).

Ausbildungsinhalte

In der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) ist eine Lehrpraxis nur im zweiten Abschnitt der Facharztausbildung, also in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS), möglich und zwar in den Modulen 1, 3, 5 und 6.

Weitere Tätigkeit des Lehrpraktikanten im Krankenhaus möglich

Neben der Lehrpraxisausbildung bei einem niedergelassenen Lehr(Gruppen)praxisinhaber können die Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte im Rahmen der konkreten Zuweisungsvereinbarung weiterhin in der Ausbildungsstätte der dienstzuweisenden Krankenanstalt tätig sein: 

  • Normalarbeitszeit
  • Mehrdienstleistungen sowie 
  • fachbezogene Dienste (Wochen-, Wochenend-, Sonn- oder Feiertagsdienste). 

Die Lehrpraxisausbildung beim Praxisinhaber muss in Vollzeit mindestens 30 Wochenstunden umfassen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, verlängert allerdings die Dauer der Zuteilungszeit.

Fachgruppenobmann Kinder- und Jugendheilkunde der Ärztekammer Salzburg, Dr. Holger Förster:

„Österreichweit und auch in Salzburg gibt es Probleme, Kassenstellen für Kinder- und Jugendärzte nachzubesetzen. Diesem Trend folgend hat die Fachgruppe schon vor Jahren verschiedene Aktivitäten gestartet, um Jungmediziner*innen zu motivieren, den Weg in die Praxis zu gehen. Eine wichtige Säule dabei war und ist das Modell der Lehrpraxis. 

In gemeinsamen Anstrengungen und vielen positiven Gesprächen mit der Gesundheitsabteilung des Landes sowie der ÖGK Salzburg unter tatkräftiger Unterstützung der Ärztekammer Salzburg konnte im Herbst 2021 ein Vertrag erarbeitet werden, der es uns (den Kinderkliniken in Salzburg und niedergelassenen Kolleg*innen) nun ermöglicht, die Lehrpraxis in Salzburg anzubieten. Die gute sachliche Kooperation der lokal beteiligten Partner zeigt wieder, wieviel möglich ist – aber leider österreichweit nicht der Fall ist.“


Kooperationspartner Kardinal Schwarzenberg Klinikum und SALK

Wir dürfen uns bei den Ausbildungstättenträgern für Pädiatrie im Bundesland Salzburg sehr herzlich für ihre Kooperation im Sinne des Ausbildungszieles und der Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung bedanken.


In der Ausgabe des med.ium 5+6/2022 berichten wir praxisrelevant von der ersten Lehrpraxiszuteilung.

Sollten Sie Fragen zum Fördermodell haben, richten Sie diese gerne an Dr. Johannes Barth unter 0662/871327-0 oder barth[at]aeksbg.at.