Die Übergabepraxis ist ein Modell im Kassenrecht. Sobald der Entschluss für das Ende des Kassenvertrages gefasst wurde, kann diese beantragt werden. ÜbergeberInnen haben damit die Möglichkeit eine bestimmte Zeit mit einem Nachfolger gemeinsam zu arbeiten, um danach die Praxis geregelt übergeben zu können. Die wesentlichen Informationen dazu sind nachfolgend zusammengefasst.
Oben abgebildete Grafik, zeigt schemenhaft den Ablauf einer Übergabepraxis. Am Beginn steht die Beantragung durch die Vertragsärztin/den Vertragsarzt. Zu diesem Zeitpunkt ist bereits das Vertragsende für alle Einzelverträge (= EV) bekanntzugeben. Dazu erstellt die Ärztekammer für Salzburg ein Kündigungsschreiben, welches von den ÜbergeberInnen zu unterfertigen ist. Die Planstelle ist dann mit dem Hinweis auszuschreiben, dass StellenbewerberInnen zur Führung der Übergabepraxis bereit sein muss. Eine privatrechtliche Einigung über Bedingungen einer allfälligen Praxisübernahme selbst ist keine Ausschreibungs- (oder Auswahl-)Bedingung.
Vor Beantragung einer Übergabepraxis, ist ein Beratungstermin in der Ärztekammer für Salzburg sehr zu empfehlen. Die Ansprechpersonen dazu sind am Ende dieser Seite gelistet.
Ordinationszeiten müssen im Übergabezeitraum auf die gesamtvertraglich festgelegten Mindestordinationszeiten (20 Std./Woche; zwei Früh- und zwei Nachmittags- bzw. Abendordinationen) angehoben werden. Darüber hinaus gilt folgendes:
Die Übergabepraxis ist ein erfolgreiches Modell im Kassenrecht. Es sind aber einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, damit eine Nachfolge gelingen kann:
Eine privatrechtliche Einigung über Bedingungen einer allfälligen Praxisübernahme selbst ist keine Ausschreibungs- (oder Auswahl-)Bedingung. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist aber dringend zu empfehlen (siehe dazu auch das Vertragsmuster unter Downloads)! Vor Übernahme einer Praxis sollten wesentliche Bedingungen geregelt bzw. vereinbart worden sein, dies ist die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt.
Aus wichtigen Gründen (insbesondere bei schwerwiegenden Problemen in der Zusammenarbeit mit NachfolgerInnen) besteht die Möglichkeit, dass VertragsarztInnen schon vor dem Kündigungsendtermin ausscheiden und sich zum Ende des laufenden Quartals zurückziehen:
Einen Artikel zur Übergabepraxis finden sie auch in der Ausgabe 1+2/2023 der Salzburger Ärztezeitung med.ium.