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Tauglichkeitsuntersuchungen

Feuerwehr, Führerschein

Feuerwehruntersuchung

Mit der Tauglichkeitsuntersuchung beziehungsweise der Feuerwehrtauglichkeit wird die gesundheitliche und körperliche Eignung festegestellt. Der Feuerwehreinsatzdienst ist fallweise sehr belastend, daher braucht es gewisse physische und psychische Mindestanforderungen an die Einsatzkraft. So soll auch das gesundheitliche Einsatzrisiko für die aktive oder zukünftige Einsatzkraft präventiv minimiert werden. Dies ist auch im Salzburger Feuerwehrgesetz festgehalten.

Die Tauglichkeitsuntersuchung ist in einer Richtlinie geregelt. Um Feuerwehruntersuchungen durchzuführen ist ein Antrag erforderlich, damit werden antragstellende ÄrztInnen auch auf entsprechenden Listen geführt. Die Abrechnung erfolgt über die Gemeinden bzw. über den Betrieb bei Betriebsfeuerwehren. Mit dem Landesfeuerwehrverband Salzburg wurden Tarife für diese Untersuchungen vereinbart.



Führerscheinuntersuchung

Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen FührerscheinwerberInnen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Dieses Gutachten erstellen dazu ermächtigte sachverständige Ärztinnen/Ärzte. Sie testen den Gesundheitszustand um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch Führerscheinuntersuchung genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung). Die Tarife dafür werden in § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) festgelegt.

Eine Liste mit gem. § 34 FSG bestellten sachverständige Ärztinnen und Ärzte finden sie HIER. Voraussetzungen für eine Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt sind:

  • Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Besitzer einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B
  • verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens zwölf Stunden oder Physikatsprüfung