e-Card System

Infrastruktur, Beantragung, Provider

Über das Gesundheits-Informations-Netz (GIN) können Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) das e-card System nutzen. Das GIN ist von anderen Netzen getrennt (wie z.B. dem Internet) und als "Closed User Group" organisiert. Es kann nur von berechtigten Nutzern verwendet werden. Die Anwendungen des e-card Systems (z.B. Konsultationsverwaltung, Arzneimittelbewilligungsservice ABS, elektronische Arbeits(un)fähigkeitsmeldung eAUM, e-Rezept etc.) laufen im e-card Rechenzentrum als sogenanntes GINS: Gesundheits-Informations-Netz-Service. Um auf das Netz zugreifen zu können, benötigt man einen GIN-Anschluss.

Voraussetzungen und Beantragung

Für die Nutzung der e-Card sind eine Vertragspartnernummer (VPNR), Admin-Karten und GIN-Anschluss (Router und Lesegerät) Voraussetzung. Bei VertragsärztInnnen erfolgt die Vergabe einer VPNR bzw. die Bestellung der Admin-Karten (das sind die Berechtigungskarten für die Ordination) durch die Krankenversicherungsträger. Der GIN-Anschluss muss auf eigene Kosten über einen GIN Zugangsnetz-Provider hergestellt werden (Stand 08/2024 sind dies A1 Telekom Austria AG, Hutchison Drei Austria GmbH, INFOTECH EDV-Systeme GmbH, Magenta Telekom (T-Mobile Austria GmbH) und spusu (Mass Response Service GmbH)).

WahlärztInnen müssen zur Nutzung des e-Card Systems folgende Schritte setzen:

  1. Kontaktaufnahme entweder über die Ärztekammer für Salzburg oder direkt bei der ÖGK um die Bestellung der Admin-Karten zu veranlassen
  2. Die Admin-Karten sowie PIN/PUK werden per Post zugestellt (dafür ca. 10 Tage einplanen)
  3. Der e-Card Anschluss ist dann, wie bei VertragsärztInnen, auf eigene Kosten über einen Provider herzustellen (dieser stellt notwendige Geräte wie Kartenlesegerät und Router bereit). Provider werden für die Installation VPNR und Admin-Karten benötigen, daher verläuft die Beantragung in der dargestellten Reihenfolge.

WahlärztInnen, die am e-Card System teilnehmen, können auch das Rezepturrecht beantragen. Die ÖGK erledigt dies auch für die BVAEB und SVS, es ist nur ein Antrag nötig. Mit einer Rezepturbefugnis können auch WahlärztInnen Rezepte auf Rechnung der Sozialversicherung ausstellen. Damit ist auch die Erstellung eines e-Rezepts möglich.

ACHTUNG:

Im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes (VUG), hat der Gesetzgeber auch wesentliche Änderungen im Bereich der Wahlärzt*innen beschlossen. Dies betrifft zum einen die digitale Übermittlung von Honorarnoten an die Sozialversicherung (über ein Tool namens "WAH-online"; "WAH" als Abkürzung für Wahlarzthilfe), aber auch die Verpflichtung zur Verwendung der e-Card bzw. e-Card Infrastruktur sowie die Speicherung und Erhebung von Gesundheitsdaten in ELGA. Die Verpflichtung dazu tritt mit 1.1.2026 in Kraft. Zu möglichen Ausnahmen darf auf die Ausführungen zu WAH-online verwiesen werden.


Nutzung des e-Card Systems


Das System kann grundsätzlich über zwei Wege genutzt werden:

  • GINS Nutzung via e-card Web-Oberfläche: https://services.ecard.sozialversicherung.at (dieser Link funktioniert nur bei bestehendem GIN-Anschluss)
  • GINS Nutzung mit einer Software-Lösung (Einbindung in die Arzt-Software)

Ein GIN-Anschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von anderen GDA mitbenutzt werden z.B. in Gemeinschaftspraxen bzw. Ordinationsgemeinschaften. Weiterführende Informationen zur e-Card Anbindung und Nutzung finden Sie HIER.


Technische Informationen und Support

SVC & hilfreiche Links

Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC) ist der Betreiber des e-Card Systems. Sie selbst steht im Eigentum des Dachverband der Sozialversicherungsträger (alleiniger Gesellschafter der SVC). Das e‑card System wird laufend gewartet und mit Updates versorgt. Zwei Mal jährlich erfolgt ein Releasewechsel - im Frühjahr (z.B. R24a) und im Herbst (z.B. R24b).

Unter chipkarte.at betreibt die SVC ein umfassendes Portal mit vielen Informationen. Nachfolgend finden Sie eine Sammlung nützlicher Links:

Support

Bei technischen Störungen des e-Card Systems oder anderen Anfragen, können Sie sich an die e-Card Serviceline wenden: