e-Impfpass

Digitale Eintragung in das nationale Impfregister

Der elektronische Impfpass (e-Impfpass) wird in der Zukunft seinen Vorgänger aus Papier ablösen. Eingetragene Impfungen wrden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Der e-Impfpass ist über das ELGA-Portal abrufbar und nutzt die ELGA-Infrastruktur. Eine Abmeldung davon ist im Gegensatz zu anderen ELGA-Anwendungen nicht möglich.

Rechtliches

Die rechtliche Verankerung des e-Impfpasses, findet sich im Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) bzw. in der eHealth-Verordnung des zuständigen Bundesministers. § 4 Abs. 1 eHealthV verpflichtet ÄrztInnen zur Eintragung folgender Impfungen (Stand 08/2024):

  • COVID-19, Influenza, Affenpocken und Humane Papillomaviren (HPV)

Andere Impfungen können optional ein- bzw. nachgetragen werden (für das Nachtragen siehe Empfehlungstarife der BKNÄ bzw. ÄKS). § 4c Abs 2 Z 1 eHealthV verpflichtet ÄrztInnen, die Eintragungen in den elektronischen Impfpass vornehmen, auf die Datenschutzerklärung der ELGA GmbH zu verweisen.


Eintragung in den e-Impfpass

1. Eintrag mittels e-Card System


Die Eingabe der Daten erfolgt entweder über das jeweilige Softwareprodukt/die jeweilige Arztsoftware oder über die e-card Web-Oberfläche. Für die Eintragung über die Web-Oberfläche, wurde ein kurzes Schulungsvideo von der SVC erstellt.

2. Eintrag über Webseite


Über https://gda.gesundheit.gv.at können Impfungen über ein Web-Erfassungssystem eingetragen werden (bisher "e-Impfamt" nun "e-Impfdoc Web App"). Um dieses Service nutzen zu können ist die ID Austria Voraussetzung. Nach Anmeldungen können Impfungen erfasst bzw. eingetragen werden. Für AmtsärztInnen steht nachwievor das "e-Impfamt" zur Verfügung.

3. Eintrag über App

e-Impfdoc


Für Tablets und Smartphones steht die App "e-Impfdoc" zur Verfügung. Voraussetzung ist ein Gerät mit Android (ab V11) oder Apple (ab V15) Betriebssystem (minimale Kameraauflösung 5 MP, eine Bildschirmgröße von 8" wird empfohlen).

Ein umfangreiches Handbuch finden Sie unter Downloads. Für die Nutzung der App, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eintragung in die Ärzteliste ("ius practicandi" und ordentliches Mitglied in der Ärztekammer)
  • ID Austria (zur optimalen Nutzung sollte Fingerabdruck oder Gesichtserkennung in der App "Digitales Amt" aktiviert sein)

Für ÄrztInnen, die Leistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einer Organisation erbringen, kann es noch andere Formen bzw. Methoden zur Erfassung geben (dies ist abhängig von der jeweiligen Organisaiton).


Nützliche Links

Unter e-impfpass.gv.at finden alle Informationen rund um den e-Impfpass. Zusätzlich sind folgende Seiten hilfreich:

Support

Bei sämtlichen Fragen zum e-Impfpass bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen der e-Impfpass Support der ELGA-Serviceline zur Verfügung:

Bei Fragen zu Ihrer Arzt-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.