e-Berechtigung

Zugriffsberechtigung auf ELGA erteilen

Die e-Berechtigung ist ein neues Service, das über die App "Meine SV" verwendet werden kann. PatientInnen können im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. einem Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA erteilen. Dieses Service kann aber auch direkt von ÄrztInnen oder dem Personal in Pflege- und Betreuungseinrichtungen genutzt werden.

Technische Voraussetzungen

Um die e-Berechtigung nutzen zu können, sind drei Voraussetzungen notwendig:

  • die App "MeineSV" (diese kann im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden)
  • ein NFC-fähiges Smartphone bzw. Tablet
  • eine NFC-fähige e-Card (erkennbar am Symbol neben dem Chip; das gleiche Symbol wird auch z.B. auf Bankomat- bzw. Kreditkarten verwendet)

Einsatzzweck

Durch die e-Berechtigung können PatientInnen (bei telemedizinischer Behandlung, zur Rezeptausstellung oder bei einem Hausbesuch) der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, Zugriff auf ELGA-Anwendungen gewähren:

  • 90 Tage auf die e-Medikation (lesend und schreibend)
  • 90 Tage auf e-Befunde (lesend)
  • 28 Tage auf den e-Impfpass (lesend und schreibend)

Die Ausstellung eines e-Rezepts wäre auch ohne dieses Service möglich (durch VSNR und Amin-Karte), sollte aber keine Kontaktbestätigung vorliegen (weil die e-Card innerhalb einer gewissen Frist nicht "gesteckt" wurde), kann in die e-Medikation nicht gespeichert werden. Das gleiche gilt für andere ELGA-Anwendungen wie z.B. dem e-Impfpass (Eintrag bzw. Nacherfassung durch e-Berechtigung möglich). e-Berechtigungen können auch mit dem eigenen Smartphone erstellt werden - z.B. bei einer Visite/Impfung in einem Altersheim, können sich ÄrztInnen eine Berechtigung für ELGA-Anwendungen erstellen.


FAQ und Support

Hier finden Sie eine Anleitung zur Verwendung der e-Berechtigung und hier Fragen und Antworten zur Funktionalität und Verwendung.

Eine kurze Zusammenfassung:

  • eine e‑Berechtigung ist 24 Stunden ab Erteilung gültig (bei keinem Zugriff erlischt sie)
  • e-Berechtigung und MeineSV sind kostenlos, es sind keine Anpassungen der Arzt-Software erforderlich
  • es erfolgt keine Benachrichtiung, wenn eine e-Berechtigung erteilt wurde
  • PatientInnen müssen sich verpflichten, ÄrztInnen über das Erteilen der Berechtigung zu informieren (Bestätigung über Checkbox in MeineSV)
  • auf dem Smartphone erfolgt keine Speicherung der vergebenen Berechtigungen (Datenschutz)

Support

Bei Fragen zur e-Berechtigung steht die kostenlose Serviceline für die MeineSV App unter der Nummer 050 124 33 13 zur Verfügung.