Die e-Berechtigung ist ein neues Service, das über die App "Meine SV" verwendet werden kann. PatientInnen können im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. einem Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA erteilen. Dieses Service kann aber auch direkt von ÄrztInnen oder dem Personal in Pflege- und Betreuungseinrichtungen genutzt werden.
Um die e-Berechtigung nutzen zu können, sind drei Voraussetzungen notwendig:
Durch die e-Berechtigung können PatientInnen (bei telemedizinischer Behandlung, zur Rezeptausstellung oder bei einem Hausbesuch) der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, Zugriff auf ELGA-Anwendungen gewähren:
Die Ausstellung eines e-Rezepts wäre auch ohne dieses Service möglich (durch VSNR und Amin-Karte), sollte aber keine Kontaktbestätigung vorliegen (weil die e-Card innerhalb einer gewissen Frist nicht "gesteckt" wurde), kann in die e-Medikation nicht gespeichert werden. Das gleiche gilt für andere ELGA-Anwendungen wie z.B. dem e-Impfpass (Eintrag bzw. Nacherfassung durch e-Berechtigung möglich). e-Berechtigungen können auch mit dem eigenen Smartphone erstellt werden - z.B. bei einer Visite/Impfung in einem Altersheim, können sich ÄrztInnen eine Berechtigung für ELGA-Anwendungen erstellen.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Verwendung der e-Berechtigung und hier Fragen und Antworten zur Funktionalität und Verwendung.
Eine kurze Zusammenfassung:
Bei Fragen zur e-Berechtigung steht die kostenlose Serviceline für die MeineSV App unter der Nummer 050 124 33 13 zur Verfügung.