Leitartikel

Aus der Salzburger Ärztezeitung "med.ium"

Es ist höchst an der Zeit, Sprache vermehrt zum Austausch von Informationen zu gebrauchen, um zu diskutierende Prozesse für alle Beteiligten effizient umzusetzen und nicht einfach nur Postulate zu verbreiten, deren Inhalte für Emotionen, Verunsicherung und Polarisierung sorgen.

Ein jüngstes Beispiel dafür aus dem Gesundheitssystem ist die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Einführung der elektronischen Rechnungslegungspflicht der sogenannten Wahlarzthonorare. Da wurden Medien animiert, den Patientinnen und Patienten mitzuteilen, dass ab 1. Juli 2024 die Ordinationen ohne Kassenvertrag das gefälligst zu erledigen hätten. So weit so richtig. Das Gesetz tritt mit 1. Juli in Kraft. Unerwähnt blieb allerdings nahezu immer, dass der Gesetzgeber auch festgelegt hat, dass für jene Ordinationen, für die die dadurch entstehenden Kosten und technischen Anschaffungen in keiner adäquaten Relation zum Patientenaufkommen stehen, von dieser Verpflichtung auszunehmen sind.

Es ist höchst an der Zeit, Sprache vermehrt zum Austausch von Informationen zu gebrauchen...

Allerdings fehlt den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bis dato (11.6.2024) die Definition der Zumutbarkeit ihres zu tätigenden Aufwands, den sie unter Umständen in spätestens drei Wochen getätigt haben sollen.

Eine praxissoftwareunabhängige Lösung ist angeblich in Entwicklung. Ob sie fristgerecht in Funktion sein wird, ist offen und ihre Alltagstauglichkeit wird sich erst im Echtbetrieb erweisen.

Weiters werden wir in der Ärztekammer immer wieder von unseren Mitgliedern gefragt, wie denn die unter Umständen zu implementierende Softwarelösung auszuschauen hat. Auch dazu können wir keine verbindliche Antwort geben. Hierzu ist eine Richtlinie des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger in Aussicht gestellt, die uns ebenfalls noch nicht zur Verfügung steht.

Diese von uns wiederholt formulierten Unklarheiten, von denen österreichweit alle niedergelassenen Ärzt*innen ohne Sozialversicherungsvertrag betroffen sind, werden in der Öffentlichkeit nur allzu gern als reflexartige Blockadehaltung der Ärztekammer dargestellt, womit sich der Kreis zu den kontraproduktiven Postulaten schließt.

Von Seiten des Dachverbandes und auch aus dem Gesundheitsministerium wird signalisiert, dass eine flächendeckende Umsetzung wohl nicht mit 1. Juli realistisch ist. Die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzt*innen, das Wahlärzt*innen- sowie das EDV-Referat der ÖÄK sind bemüht, die Anliegen der Kollegenschaft möglichst sachlich und produktiv einzubringen. In diesem Sinne wird auch die Ärztekammer für Salzburg weiterhin handeln.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr MR Dr. Christoph Fürthauer

Vizepräsident der Ärztekammer für Salzburg

Anregungen und Kritik immer erwünscht unter: pressestelle[at]aeksbg.at

Aus dem "med.ium"

Ausgabe5+6/2024

Diesen und weitere Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Salzburger Ärztezeitung med.ium.