Novelle diverser ÖÄK-Verordnungen

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Wir dürfen Sie über die aktuell kundgemachten Novellen folgender ÖÄK-Verordnungen informieren: Sprachprüfungs-Verordnung, Notärztinnen-/Notarztverordnung sowie Spezialisierungsverordnung.

Die Kundmachungen finden Sie auch unter folgenden Link: www.aerztekammer.at/kundmachungen


A. Novelle der Sprachprüfungs-Verordnung:

Mit der 3. Novelle der Sprachprüfungs-Verordnung wurden Änderungen des Ärztegesetzes betreffend die Vorgaben zur Sprachprüfung umgesetzt, insbesondere die Herabsetzung der Anforderung an das bereits im Zuge der Prüfungsanmeldung nachzuweisende Sprachniveau von bisher Schwierigkeitsstufe C1 auf neu Schwierigkeitsstufe B2. Weiters erfolgten geringfügige Änderungen der Prüfungskommission sowie sprachliche und redaktionelle Anpassungen. Mit der Durchführung der Sprachprüfung ist nach wie vor die Arzt-Akademie betraut. Die Novelle ist bereits in Kraft getreten.

B. Novelle der Notärztinnen-/Notärzteverordnung:

Die 2. Novelle der Notärztinnen-/Notärzteverordnung soll in erster Linie den Erwerb der klinischen notärztlichen Qualifikationen, sprich die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten des Rasterzeugnisses, erleichtern. Im Zuge einer Evaluierung hat sich herausgestellt, dass vor allem die Richtzahlen einiger Fertigkeiten zu hoch angesetzt wurden und dies ein Problem in der Praxis darstellt. Die Details der Inhalte und Richtzahlen entnehmen Sie der Anlage. Die Novelle ist mit 01.07.2024 in Kraft getreten.

C. Novelle der Spezialisierungsverordnung:

Mit der 7. Novelle der Spezialisierungsverordnung wird eine Spezialisierung in Neurologischer Intensivmedizin eingeführt. Die Erstellung des Curriculums erfolgte in enger Absprache mit den betroffenen Fachgesellschaften und Bundesfachgruppenobleuten und entspricht einem Konsens der Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß § 6b ÄrzteG. Die Inhalte der neuen Spezialisierung in Neurologischer Intensivmedizin entnehmen Sie der Anlage. Die Verordnung wird am 01.09.2024 in Kraft treten.


Für Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Dr. Barth unter Tel.: 0662/871327-0 oder barth[at]aeksbg.at zur Verfügung.


Betreuung Kammeramt

Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

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matzek[at]aeksbg.at

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