Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie Additivfächer gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bis längstens 30.06.2030 abzuschließen sind. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der weiteren Ausbildungsplanung.
Zitat: "Sämtliche Ausbildungen gemäß Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 sind bis längstens 30. Juni 2030 abzuschließen."
Für Rückfragen dazu steht Ihnen Dr. Johannes Barth unter barth[at]aeksbg.at oder 0662/871327-0 zur Verfügung.